Viele der hier beschriebenen Massnahmen werden vom Bundesumweltministerium  auf Grundlage der Richtlinien zur Förderung von Massnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energien vom 26.11.2003 mit unterschiedlichen Geldbeträgen subventioniert. Die Höhe der Förderung hängt also von der getätigten Umbaumassnahme ab. Zuständig für die Umsetzung der Förderrichtlinie ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).


Zusätzlich gewähren einige Bundesländer Zuschüsse für derartige Massnahmen. Man sollte sich also im Vorfeld einer Massnahme genau nach den Förderungsmöglichkeiten erkundigen.

Bei umfangreichen Umbaumassnahmen kann sogar der Fall eintreten, das Förderungen aus verschiedenen Töpfen gewährt werden, die eine Einzelförderung erheblich übersteigen kann. Man muss sich allerdings bei den meisten Massnahmen vor Beginn mit den entsprechenden Behörden in Verbindung setzen.