Die Gas-Öl-Preisbindung

Die Preisfindung auf dem Gasmarkt ist für viele Gaskunden nicht nachvollziehbar. Selbst wenn die tatsächlichen Beschaffungskosten für Erdgas ins bodenlose fallen würden, würde der Gaspreis aufgrund der Ölpreisbindung mit einer zeitlichen Verzögerung von 6 Monaten dem Ölpreis folgen. Auch wenn es zu einem Preisverfall auf dem Ölmarkt kommen sollte,  würde der Gaspreis dem Ölpreis bis an eine Mindestgrenze folgen und dort verharren- auch bei weiter fallendem Ölpreis. Dieses seltsame Verhalten des Gaspreises lässt sich auf den Einfluss der Ölpreisbindung beim Erdgas zurückführen.
Diese Ölpreisbindung hat keine gesetzliche Grundlage, sondern ist eine interne Vereinbarung zwischen ausländischen Erzeugern und den deutschen Gasimporteuren. Bei Einführung in den 60er Jahren hatte eine solche Vereinbarung durchaus ihren Sinn, weil für die Verteilung des Erdgases über weite Entfernungen keine Infrastruktur zur Verfügung stand und der Aufbau einer solchen Infrastruktur erheblich Geldmittel über einen längeren Zeitraum band. Diese finanziellen Mittel wurden mit dieser Vereinbarung abgesichert.
In Deutschland wird als Referenzpreis für die Ölpreisbindung der Gaspreise in der Regel der Preis für leichtes Heizöl (HEL) verwendet. Dieser wird vom Statischtischen Bundesamt ermittelt und auf der Webseite veröffentlicht. Steigt der Preis für leichtes Heizöl über einen längeren Zeitraum an, folgt der Gaspreis mit einer Verzögerung von etwa 6 Monaten, unabhängig von der tatsächlichen Weltmarktpreisentwicklung. Eine freie Preisfindung bei Erdgas findet also nicht statt. Diese Art der Preisgestaltung füllt die Taschen der mit Erdgas handelnden Länder und Unternehmen- die Zeche zahlt der Verbraucher.

Der Wettbewerb

Obwohl die Verbraucher ab dem 01.10.2006 ihren Gasversorger frei wählen können, findet ein Wettbewerb auf dem Markt kaum statt. Es gibt zur Zeit gerade einmal zwei Anbieter, deren Angebote den Kunden allerdings nur in bestimmten Regionen zugänglich ist. An diesem Punkt muss sich die Politik erhebliche Fehleinschätzungen und Unterlassungen vorwerfen lassen. Sie hat es versäumt die Weichenstellungen für die Liberalisierung des Energiemarktes in klare Regeln zu giessen. Auf diese Weise konnten die Monopolisten den Markt geschickt gegen Konkurrenten abschotten. So waren zwischen Gasimporteur und regionalem Versorger in der Vergangenheit Lieferverträge mit einer Laufzeit von 20 Jahren und  mehr die Regel. Das sich unter diesen Bedingungen kein freier Wettbewerb entwickeln kann, scheint mehr als einleuchtend. Erst jetzt werden solche Verträge gerichtlich überprüft und untersagt. Die grossen Versorger wehren sich allerdings mit allen Mitteln gegen diese Einmischung, so dass der Verbraucher erst in einigen Jahren von diesen Entscheidungen profitieren wird. Auch in diesem Energiesegment findet man vergleichbare Verflechtungen wie auf dem Strommarkt vor. So sind die grossen Gasimporteure gleichzeitig oft auch Miteigentümer der Verteilernetze und besitzen nebenbei auch erhebliche Anteile an den regionalen Versorgern. Es gibt in diesem Bereich also keine eindeutigen Abgrenzungskriterien für die einzelnen Verteilerstufen. Auch hier kann man von einer Monopolstellung der Energiekonzerne sprechen.

Um Wettbewerb in den Markt zu bringen sind auch hier die Netzzugänge entscheidend. Aber bisher gibt es kein funktionsfähiges Netzzugangsmodell, das auch den neuen Anbietern einen fairen Zugang ermöglicht.

Die Zukunft

Bisher hat die Politik kläglich versagt. So hat der Wirtschaftsstaatssekretär Alfred Tacke (SPD) im Jahre 2002 die Fusion zwischen der E.ON AG und der Ruhrgas AG zum grössten deutschen Gasimporteur E.ON Ruhrgas AG, mit einem Marktanteil von ca. 55%, per Ministererlaubnis gestattet und damit die Monopolisierung erheblich beschleunigt. Diese Ministererlaubnis wurde trotz erheblichen Widerstand aus vielen Bereichen durchgeboxt. Heute bekleidet Tacke eine Führungsposition bei der STEAG AG, dem fünftgrössten deutschen Stromerzeuger. Die Verflechtungen von Politik und Konzernen wird in diesem Fall besonders schön nachgezeichnet.

Die Politik hat auch hier die Verpflichtung allen Anbietern einen fairen Zugang zum Netz zu gewährleisten. Die zu diesem Zweck eingerichtete Bundesnetzagentur hat zwar ihre Arbeit mittlerweile aufgenommen, verfügt aber nicht über die notwendigen Instrumentarien. Sollten sich für diese Probleme keine Lösungen abzeichnen, sollte man über eine Trennung von Energieversorgung und dem Netz nachdenken.

Fazit

Der Verbraucher sollte einfach die Möglichkeit nutzen, seinen Versorger frei wählen zu können. Eine umfangreiche Auflistung von Anbietern findet der Verbraucher in der Datenbank von Verivox.