Komponenten der Stromrechnung

Es gibt kaum eine Rechnungslegung, die dem Kunden bei einer Überprüfung mehr Aufmerksamkeit abverlangt, wie die Stromabrechnung. An dieser Stelle werden die wichtigsten Komponenten aufgelistet und kurz erläutert.

Komponente Leistungsbeschreibung
Arbeitspreis Strompreis pro Kilowattstunde (Cent/kWh), d.h. der Preis für eine kWh ist meistens verbrauchsabhängig gestaffelt.
Leistungspreis Entgelt für die Bereitstellung von elektrischer Leistung, ein fester Betrag in Euro/Jahr. Bei einer Leistungsmessung ein Betrag in Abhängigkeit von der jeweils beanspruchten Spitzenleistung (kW) aus dem Versorgungsnetz. Für Haushalte liegt er bei ca. 25 bis 35 Euro pro Jahr.
Verrechnungspreis Entgelt für die Kosten der Verrechnung sowie der Bereitstellung von technisch notwendigen Mess- und Steuereinrichtungen (Zähler, etc.). In der Regel in Euro pro Jahr und beträgt je nach Versorger ungefähr zwischen 25 und 50 Euro pro Jahr.
Stromsteuer/Ökosteuer Mit der Stomsteuer soll die Erzeugung umweltfreundlicher Energie unterstützt werden. Die Ökosteuer beträgt 2,05 Cent netto.
Durchleitungsentgelt Kosten für die Benutzung des Leitungsnetzes, zu zahlen an das netzbetreibende Unternehmen.
Konzessionsabgabe Laut Konzessionsabgabenverordnung vom 22. Juli 1999 dürfen die Gemeinden und Landkreise, je nach Einwohnerzahl, einen bestimmten Betrag pro Kilowattstunde für die Nutzung von öffentlichen Verkehrswegen verlangen:
Konzessionsabgabe bis 25.000 Einwohner 1,32 Cent pro Kilowattstunde
Konzessionsabgabe bis 100.000 Einwohner 1,59 Cent pro Kilowattstunde
Konzessionsabgabe bis 500.000 Einwohner 1,99 Cent pro Kilowattstunde
Konzessionsabgabe über 500.000 Einwohner 2,39 Cent pro Kilowattstunde
Mehrwertsteuer 19% auf den Endpreis

In der Regel setzt sich der kWh-Preis also aus Arbeitspreis, Ökosteuer, Konzessionsabgabe zusammen. Die Grundgebühr besteht aus Leistungspreis, Verrechnungspreis und Durchleitungsentgelt.

Das Stromnetz

Das Stromnetz besteht aus einem grossen Leitungsnetz, an dem eine sehr grosse Anzahl von Verbrauchern angeschlossen ist. Gespeist wird dieses Netz von vielen grossen und kleineren Kraftwerken, die den Strom auf unterschiedliche Weise produzieren. Im Netz selbst kann kein Strom gespeichert werden, daher müssen die Versorger in der Lage sein, immer genau die Menge an Strom in das Netz einzuspeisen, die der Verbraucher gerade dem Netz entnimmt. Im Netz muss also immer eine bestimmte Menge Strom vorhanden sein. Um diese Balance zu halten stehen unterschiedliche Kraftwerkstypen zur Deckung des Bedarfs zur Verfügung. Die so genannte Grundlast, also ca 50% der gesamten Strommenge, wird von Braunkohle- , Atom- und Laufwasserkraftwerken abgedeckt. Diese Kraftwerkstypen sind relativ schwierig zu steuern und laufen daher einfach rund um die Uhr. Der Strom, der in diesen Kraftwerken produziert wird, ist sehr günstig. Die Mittellast, also übliche Schwankungen im Tagesverlauf, werden von Kohlekraftwerken abgedeckt. Diese Kraftwerke lassen sich einfacher steuern als Grundlastkraftwerke, produzieren aber zu höheren Kosten. Die Spitzenlast, also plötzlich auftretende Verbrauchsspitzen, werden von Gasturbinenkraftwerke und Pumpspeicherkraftwerke abgedeckt. Diese Spitzenlastkraftwerke können in Sekunden grosse Strommengen bereitstellen, der Strompreis ist aber entsprechend hoch.

Herstellung und Verteilung

Der Strom wird in der Regel in grossen zentralen Kraftwerken hergestellt, wobei ca. 90% der Produktion von den Kraftwerken der grossen Versorger abgedeckt wird, und von regionalen Versorgern, meist Stadtwerke und kleinere Gesellschaften, an denen die grossen Versorger wiederum meist erheblich beteiligt sind, an die Endkunden geleitet. Die grossen Netzsysteme, über die der Strom verteilt wird, befinden sich grösstenteils in der Hand der grossen Gesellschaften. Diese Wertschöpfungskette läd förmlich zur Gewinnmaximierung ein.
Oft wird in einem solchen Zusammenhang von einer Monopolstellung gesprochen, weil die Produktion, die Verteilung des Stroms und die Abgabe des Stroms an den Kunden mehr oder weniger in der Hand einiger grosser Konzerne liegen. Aufgrund dieser Machtstellung gelingt es den Konzernen den Zugang zum Markt für neue Anbieter erheblich zu erschweren. Wie lukrativ diese Kombination gewesen ist und bis heute zu sein scheint, zeigen die alljährlichen Hauptversammlungen der grossen vier Gesellschaften, auf denen seit Jahren immer neue Gewinnsprünge verkündet werden. Neben den sprudelnden Gewinnen vergrössern die Hauptakteure stetig auch ihre internationale Stellung durch erhebliche Firmen- und Anteilskäufe im Ausland.

Kurzer Rückblick

Die erste Liberalisierung aus dem Jahr 1998 scheint also ihre Wirkung völlig verfehlt zu haben. Zwar konnten nun die Verbraucher ihren Stromanbieter frei wählen und der Strompreis gab auch etwas nach, von einer Liberalisierung des Strommarktes kann aber rückblickend nicht gesprochen werden. Nach kurzem Preisverfall haben die Preise wieder auf breiter Front angezogen. Anstatt frühzeitig eine Kontrollinstanz zu installieren, die die  Höhe der Netzdurchleitungsgebühren festlegt und allgemeine Spielregeln für die Mitbewerber festschreibt, hat die damalige Regierung auf die freiwillige Selbstkontrolle der Konzerne gesetzt und damit die heutige Situation massgeblich mit verursacht.
Mittlerweile haben die Preise wieder das alte Niveau erreicht und werden weiter steigen. Gab es damals noch etliche neue Anbieter, die ihren Kunden günstigen Strom anboten, gibt es heute fast keinen mehr. Nur bei den Anbietern von Strom aus regenerativen Quellen haben sich einige etablieren können. Aber auch sie haben mit den Netzzugangsentgelten der Netzbetreiber zu kämpfen. Wie sehr die Konzerne versucht haben, eine Offenlegung der  Kalkulationsgrundlage  für die Netznutzungsentgelte zu verhindern, haben die letzten Auseinandersetzungen mit der Bundesnetzagentur gezeigt. In der Folge sind bereits einige Kürzungen bezüglich der Netznutzungsentgelte von der Bundesnetzagentur ausgesprochen worden. Ob die Versorger die Kürzungen der Netznutzungsentgelte durch die Netzagentur an die Verbraucher weitergeben werden, ist jedoch ungewiss. Allgemein kann man die Netznutzungsgebühren aber als überhöht ansehen.
Die grossen Versorger argumentieren stets mit extrem gestiegenen Abgabenkomponenten beim Strompreis, die den Preis für den Verbraucher in die Höhe treiben. Sicherlich gibt es diese Komponenten, es gibt aber auch die Gewinne der Konzerne, die in den letzten Jahren förmlich explodiert sind.

Die Zukunft des Strommarktes

Die Politik hat die Aufgabe ihre Fehler aus der Vergangenheit zu korrigieren. Einen ersten Schritt hat sie mit der Errichtung der Bundesnetzagentur gemacht. Die Instrumente der Agentur reichen allerdings nicht aus, um den neuen Anbietern einen wettbewerbsfähigen Zugang zum Endkunden zu ermöglichen.

Die europäischen Regulierungsbehörden fordern deshalb alle eine eigentumsmäßige Entflechtung von Netz, Erzeugung und Vertrieb. Als einziges Land der EU hat nur Deutschland dieser Forderung nicht zugestimmt. Sicher hat die Energiewirtschaft und bei ihr in Lohn und Brot stehende Politiker daran tatkräftig und zum eigenen Vorteil mitgewirkt.